Voraussetzung für die Aufnahme
Unsere Betreuungseinrichtung ist grundsätzlich öffentlich und für alle zugänglich. Es werden alle mittel- bis höhergradig betreuungsbedürftigen Österreicher/innen bzw. Bürger/innen eines EU-Staates aufgenommen, die Pflegegeld ab der Stufe 4 beziehen oder einen Pflegegeldantrag gestellt haben. Den Pflegebedarf stellt die Hausärztin / der Hausarzt bzw. das Krankenhaus fest. Die Aufnahme erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Personen oder deren gesetzlichen Vertretern.
Da ein Einzug in eine Pflegeeinrichtung im Leben des Betroffenen als auch der Angehörigen einen massiven Einschnitt darstellt und viele Fragestellungen damit verbunden sind, können Sie gerne vorab unser Haus besichtigen und sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten lassen, damit ein möglicher Umzug in unser Heim behutsam vorbereitet und einfühlsam begleitet werden kann.
Anmeldung
Ihr persönlicher Wunsch künftig in unserem Haus zu leben ist uns ein besonderes Anliegen und Ihre ausdrückliche Zustimmung ist daher unsere Grundvoraussetzung.
Sollten Sie sich für unser Haus St. Nikolaus entschieden haben, ist die Anmeldung direkt in der Verwaltung vorzunehmen. Diese kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Sie werden gerne über sämtliche Leistungen, Entgelte, Rechte und Pflichten, Ausstattung, Hausordnung und sonstige Fragen, die Sie gerne beantwortet haben möchten, informiert.
Wie komme ich zu einem Pflegeheimplatz?
- Information/Anmeldung - telefonisch oder persönlich – MO bis FR von 09:00 – 13:00 (persönlich ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig) in der Verwaltung
- Langzeitpflege – ab der Pflegegeldstufe 4 – Pflegeheimkostenersatz durch das Sozialamt mit Sozialhilfeantragstellung möglich (Ausnahme im Notfall bei psychiatrischen Erkrankungen) –
- unter der Pflegegeldstufe 4 als Selbstzahler
- Kurzzeitpflege – Voranmeldung, Kosten müssen selbst getragen werden
- Tagesbetreuung – Terminvereinbarung, Landesförderung möglich
Welche Anträge brauche ich?
- Pflegegeldantrag – privat mit/ohne Hausarzt, Krankenhaus - bei Pensionsversicherungsanstalt – Dauer bis Erhalt eines Bescheides 3 - 6 Monate
- Sozialhilfeantrag/Pflegeheimantrag – privat mit Hausarzt und Gemeinde – zuständige Bezirkshauptmannschaft/Sozialamt wenn Pflegeheimkostenersatz benötigt wird – Dauer der Zusage mittels Bescheid von der BH 4- 6 Wochen
- Rezeptgebührenbefreiung – wenn vom Einkommen her möglich Antragstellung
- Antrag auf Erwachsenenschutzvertretung – wenn notwendig z.B. bei schwerer Demenz, schweren Pflegefällen – zuständiges Bezirksgericht, Verein für Sachwalterschaft
Mit welchen Kosten muss ich rechnen und was bleibt mir?
- Tagsatz - € 117,91 exkl. MWSt (bei Selbstzahler)
- Pflegeheimkosten bis zur Zusage der Kostenübernahme durch BH/Sozialamt (kann von BH rückerstattet werden)
- Einbettzimmerzuschlag - €4,43 exkl. MWSt pro Tag
- Rezeptgebühren – wenn keine Befreiung möglich
- Wäschekosten – falls die Privatkleidung gewaschen werden soll
- Kosten für Zusatzangebote
- Tagesbetreuung – nach Einkommen und Höhe des Pflegegeldes
- Möglichkeit eines Bewohnerkonto
Mit welchen Zusatzangeboten im Pflegeheim kann ich rechnen?
Frisör, Fußpflege, katholischen und evangelischen Gottesdienst, gemütliches Beisammensein, Sinnesgarten, regelm. Beschäftigungsangebote, Veranstaltungen und Ausflüge
Kontakt
Die Verwaltung ist telefonisch und persönlich für sie geöffnet:
Montag 08:00 - 15:00
Dienstag 08:00 - 15:00
Mittwoch 08:00 - 15:00
Donnerstag 08:00 - 15:00
Freitag 08:00 - 13:00
Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Am Wochenende ist die Verwaltung geschlossen, vor der Verwaltungstür ist ein Postkasten angebracht, der gerne Ihre Anliegen entgegennimmt.
Burgenländische Pflegeheim Betriebs-GmbH
Pflegeheim Neudörfl - St. Nikolaus Hauptstraße 150
7201 Neudörfl
T +43(0) 2622/303 9003
F +43(0) 2622/303 988
phneudoerfl@gesundheit-burgenland.at