WICHTIGE INFORMATION FÜR
BESUCHERINNEN UND BESUCHER!
Sehr geehrte Angehörige,
sehr geehrte Erwachsenenvertreter/innen,
Besuche sind täglich in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Ein Besuch ist nur möglich, wenn ein ein NEGATIVES PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorliegt.
Verpflichtendes, durchgängiges Tragen einer FFP2 Maske (gilt auch für Kinder ab 6 Jahren)
Des Weiteren gelten folgende Besuchsbestimmungen:
• Besuche sind ausschließlich in der Lobby (Eingangsbereich), im Außenbereich gestattet oder in den Bewohnerzimmern erlaubt - ein Besuch in den Tagräumen/Aufenthaltsbereichen der Wohnbereiche ist NICHT gestattet.
• Max. 2 Personen (inkl. Kinder) pro Besuch
§ 3 Abs. 1 der 4. Burgenländischen COVID-19- Schutzmaßnahmenbegleitverordnung gilt hinkünftig auch für Besucher bettenführender allgemeiner Krankenanstalten, Sozialeinrichtungen und mobiler Pflege- und Betreuungsdienste, sodass Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, keinen PCR-Test auf SARS-CoV-2 vorzuweisen haben.
Nachweis mittels Antigen-Testergebnis oder Nachweis über neutralisierende Antikörper ist nicht mehr gültig!!!
Kein Eintritt bei fehlendem Nachweis oder Verdachtssymptomen.
Das Team der Burgenländischen Pflegeheim Betriebs-GmbH